die nachfolgenden Bestimmungen regeln, soweit wirksam vereinbart,

- einerseits das Vermittlungsverhältnis des Kunden mit der Firma holidayheroes Deutschland GmbH mit Sitz in Hansastraße 10, 80686 München (nachstehend „holidayheroes“) sowie die Vermittlerstellung von holidayheroes,

- andererseits den Inhalt des zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages zwischen dem Kunden und der Firma TRAVELSTORE sprl, mit Sitz in11/4, Avenue Docteur Lemoine, 1070 Brüssel (nachstehend „TRAVELSTORE“).


Die nachstehenden Regelungen ergänzen

- im Hinblick auf das Vermittlungsverhältnis mit holidayheroes die gesetzlichen Vorschriften zur entgeltlichen Geschäftsbesorgung gem. §§ 675, 631 ff BGB

- sowie im Hinblick auf das Reisevertragsverhältnis mit TRAVELSTORE die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

 

Bitte lesen Sie daher diese Vermittlungs- und Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!



1. Vermittlerstellung von holidayheroes, Reiseveranstalterstellung von TRAVELSTORE

1.1. holidayheroes.de ist eine Onlinevertriebsmarke des Reiseveranstalters TRAVELSTORE.

1.2. Die Vermittlung von holidayheoes-Reisen in Deutschland erfolgt exklusiv über das Buchungsportal holidayheoes.de(nachfolgend „Buchungsportal“), dessen inhaltlich verantwortlicher Betreiber holidayheroes ist.

1.3. Ein Reisevertragsabschlusses über das Buchungsportal erfolgt stets im Wege der Vermittlung von holidayheroes zwischen dem Kunden und TRAVELSTORE als leistungsverantwortlicher Reiseveranstalter. Unbeschadet der Verpflichtungen von holidayheroes aus dem Vermittlungsvertrag haftet holidayheroes demnach weder für die Angaben zu Preisen und Reiseleistungen, noch für die Reiseleistungserbringung selbst, noch für etwaige Reisemängel noch für anlässlich der Reisleistungserbringung kundenseitig erlittene Schäden.

1.4. Eine etwaige Haftung von holidayheroes aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.



2. Vermittlung des Pauschalreisevertrages; Verpflichtungen des Kunden

2.1. Grundlage des Reiseangebots auf dem Buchungsportal von holidayheroes und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

2.2. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die weder von holidayheroes noch von TRAVELSTORE herausgegeben werden, sind für TRAVELSTORE als leistungsverantwortlicher Reiseveranstalter und die Leistungspflicht von TRAVELSTORE nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von TRAVELSTORE gemacht wurden.

2.3. Die im Rahmen des Buchungsportals gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

2.4. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.5. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ am Ende einer Buchungsstrecke auf dem Buchungsportal bietet der Kunde holidayheroes den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.

2.6. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchungserklärung unverzüglich von holidayheroes auf elektronischem Weg bestätigt. holidayheroes handelt insoweit als empfangsbevollmächtigter Vermittler und Handelsvertreter von TRAVELSTORE. Diese Empfangsbestätigung stellt keine Vertragserklärung dar, vielmehr hat sie bloßen Informationscharakter.

2.7. Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. TRAVELSTORE ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden über holidayheroes als Handelsvertreter im Auftrag von TRAVELSTORE annehmen zu lassen oder nicht.

2.8. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) zustande, die holidayheroes Auftrags und im Namen von TRAVELSTORE als dessen erklärungsbevollmächtigter Vermittler und Handelsvertreter an den Kunden übermittelt. Im Rahmen der Reisebestätigung wird holidayheroes dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung als Datei mittels Emailanhang übermitteln.

2.9. Sofern eine Reisebestätigung erfolgt, übermittelt holidayheroes dem Kunden selbige – wiederum als bevollmächtigter Vermittler und Handelsvertreter von TRAVELSTORE. Dies geschieht durch unmittelbare Übermittlung der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger als E-Mail-Anhang an die E-Mail-Adresse, die der Kunde im Rahmen seiner Registrierung auf dem Buchungsportal angegeben hat. Der Pauschalreisevertrag kommt unmittelbar mit Zugang dieser Reisebestätigung beim Kunden zu Stande.

2.10. holidayheroes und TRAVLSTORE weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (z.B. über Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.



3. Bezahlung

3.1. Die Zahlungsabwicklung erfolgt entweder durch holidayheroes oder durch einen von holidayheroes beauftragten lizensierten Zahlungsdienstleister, wobei holidayheroes wiederum als inkassobevollmächtigter Handelsvertreter von TRAVELSTORE handelt. Insofern ist holidayheroes von TRAVELSTORE bevollmächtigt, sämtliche von den Verbraucherkunden an TRAVELSTORE zu zahlenden An- und Restzahlungen auf den Reisepreis jeweils im Auftrag von TRAVELSTORE entweder selbst entgegenzunehmen bzw. einzuziehen oder einen fremden Zahlungsdienstleister mit der Entgegennahme bzw. Einziehung von Kundengeldern zu bevollmächtigen. Mit vollständiger Zahlung des Reisepreises an holidayheroes oder an den jeweils von holidayheroes bevollmächtigten Zahlungsdienstleister hat der Kunde seine Zahlungsverpflichtung aus dem Reisevertrag erfüllt, unabhängig davon, ob und inwieweit diese Zahlungen in weiterer Folge an TRAVELSTORE weitergeleitet werden.

3.2. Sämtliche Kundenzahlungen sind abgesichert durch einen wirksamen Absicherungsvertrag nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in Belgien, wo TRAVELSTORE seinen Geschäftssitz hat. Die Absicherung des Insolvenzfalls erfolgt über den belgischen Schutzfonds des Belgischen Föderalen Öffentlichen Diensts. Diese Absicherung genügt den Anforderungen der §§ 651s und t BGB.

3.3. Sofern nicht im Einzelfall ein nichterstattungsfähiger Tarif gebucht wurde („Non Refundable Rate“), wird nach Vertragsabschluss bei Vorliegen der gesetzlichen Absicherung von TRAVELSTORE im Rahmen des vorbezeichneten Schutzfonds, eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die gesetzliche Absicherung von TRAVELSTORE im Rahmen des vorbezeichneten Schutzfonds vorliegt. Im Falle der Buchung eines nichterstattungsfähigen Tarifs sowie bei sonstigen Buchungen, die kurzfristiger als als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Buchung zahlungsfällig

3.4. Leistet der Kunde den Reisepreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzung nicht oder nicht vollständig und steht dem Kunden zum Zeitpunkt der Fälligkeit ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nicht zu oder hat der Gast den Zahlungsverzug nicht zu vertreten, so ist holidayheroes als bevollmächtigter Handelsvertreterin von TRAVELSTORE berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung und Ablauf dieser Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 der Reisebedingungen zu belasten

3.5. Wählt der Kunde den von holidayheroes angebotenen Zahlungsaufschubplan, muss der Kunde einen Kreditvertrag abschließen und es gelten die Bedingungen, die im Buchungsprozess angezeigt werden.

3.6. Zur Unterstützung der Dienstleistungen für aufgeschobene Zahlungen ist holidayheroes eine Partnerschaft mit Noosa als Technologiedienstleister eingegangen; weitere Einzelheiten zum jeweiligen Technologiedienstleister sind nachstehend aufgeführt.
Der Technikdienstleister Noosa Innovation BV. Noosa Innovation BV CCI Nummer 93521286, mit eingetragener Adresse John M. Keynesplein 1, 1066 EP Amsterdam, ist eine Tochtergesellschaft von Noosa Innovation Ltd 516516820 mit eingetragener Adresse 27 HaMatsbi'im, 6993516 Tel Aviv-Yafo, Israel, und ist ein Cloud-basierter, innovativer, dynamischer, eingebetteter technischer Finanzdienstleister für Händler und Einzelhändler, insbesondere für Online Reisebüros (OTAs) und Fluggesellschaften.
Noosas Plattform ermöglicht es OTAs im Rahmen der "Ausnahmeregelung für Händler", personalisierte Zahlungsaufschubspläne anzubieten, die die einzigartigen Reisebuchungseigenschaften während des gesamten Buchungszyklus nutzen, unabhängig davon, wie früh oder spät die Buchung erfolgt, wodurch die Reisefinanzierung für nahezu jeden Kunden zugänglich wird.


4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von TRAVELSTORE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind TRAVELSTORE vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. TRAVELSTORE ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von TRAVELSTORE gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von TRAVELSTORE gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber TRAVELSTORE den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte TRAVELSTORE für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.



5. Preiserhöhung; Preissenkung

5.1. TRAVELSTORE behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern TRAVELSTORE den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt

5.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziffer 5.1.a) kann TRAVELSTORE den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

  • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann TRAVELSTORE vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
  • Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel von TRAVELSTORE anteilig geforderten, erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger durch die Zahl der beförderten Personen geteilt. Den sich so für jede beförderte Person ergebende Erhöhungsbetrag kann TRAVELSTORE vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziffer 5.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziffer 5.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für TRAVELSTORE verteuert hat

5.4. TRAVELSTORE ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziffer 5.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für TRAVELSTORE führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von TRAVELSTORE zu erstatten. TRAVELSTORE darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die TRAVELSTORE tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. TRAVELSTORE hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

5.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig

5.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von TRAVELSTORE gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von TRAVELSTORE gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber TRAVELSTORE den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.


6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn; Stornokosten

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TRAVELSTORE unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären; falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verliert TRAVELSTORE den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann TRAVELSTORE eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von TRAVELSTORE zu vertreten ist. TRAVELSTORE kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.3. Die Berechnung der Entschädigungspauschalen richtet sich jeweils nach dem jeweils vom Kunden gebuchten Tarif:

6.3. a) Soweit der Kunde den regulären Tarif gebucht hat, gilt: Die jeweils fälligen Entschädigungspauschalen werden im Rahmen der Buchung zwischen TRAVELSTORE und dem Kunden individuell im Rahmen des Onlinebuchungsprozesses vereinbart und im Rahmen der Reisebestätigung wiederholt. Diese individuell vereinbarten Entschädigungspauschalen werden hierbei unter Berücksichtigung der konkreten Ersparnis von Aufwendungen (nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarungen zwischen TRAVELSTORE mit den betroffenen Leistungsträgern) festgelegt.

6.3. b) Bei Buchung des Flex-Tarifs gilt: Im Falle eines kundenseitigen Rücktritts bis zu 24 Stunden vor gebuchtem Reiseantritt wird eine pauschalierte Entschädigung i.H.v. lediglich 10% des Reisepreises erhoben. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der Zugang selbiger bei holidayheroes innerhalb der Geschäftszeiten.von holidayheroes (ausschließlich montags bis freitags zwischen 9.00 und 18.00 Uhr, nicht an Sams-, Sonn- und Feiertagen) Der Rücktritt kann im Kundenkonto, über das auf der Webseite von holidayheroes vorhandene Kontaktformular sowie im Wege einer E-Mail an team@holidayheroes.de erklärt werden. Bei einem Rücktritt, der bei holidayheroes nach vorstehender Maßgabe später als 24 Stunden vor gebuchtem Reiseantritt eingeht bzw. bei Nichtantritt der Reise wird eine pauschalierte Entschädigung i.H.v. 90% des Reisepreises erhoben. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, TRAVELSTORE nachzuweisen, dass TRAVELSTORE überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von TRAVELSTORE geforderte Entschädigungspauschale.

6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, TRAVELSTORE nachzuweisen, dass TRAVELSTORE überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von TRAVELSTORE geforderte Entschädigungspauschale.

6.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 6.3. gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit TRAVELSTORE nachweist, dass TRAVELSTORE wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 6.3. In diesem Fall ist TRAVELSTORE verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.

6.6. Ist TRAVELSTORE infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt.

6.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von TRAVELSTORE durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie TRAVELSTORE 7 Tage vor Reisebeginn zugeht

6.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.


7. Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich im Rahmen der Buchung vereinbart wurde. Sofern die Möglichkeit einer Umbuchung vereinbart worden ist, ergeben sich die Konditionen der Umbuchung (Fristen und Gebühren) individuell und konkret aus den vereinbarten Inhalten nach Maßgabe der Angaben im Rahmen der Buchungstrecke, die auch im Zuge der jeweils zugehörigen Reisebestätigung ausgeführt werden. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil TRAVELSTORE keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Sofern eine Umbuchungsmöglichkeit nicht vereinbart wurde, können Umbuchungswünsche des Kunden, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


8. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung TRAVELSTORE bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. TRAVELSTORE wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.


9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

9.1. TRAVELSTORE kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von TRAVELSTORE nachhaltig stört oder wenn der Kunde sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von TRAVELSTORE beruht.

9.2. Kündigt TRAVELSTORE, so behält TRAVELSTORE den Anspruch auf den Reisepreis; TRAVELSTORE muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die TRAVELSTORE aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

10.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat TRAVELSTORE oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von TRAVELSTORE mitgeteilten Frist erhält.

10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit TRAVELSTORE infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von TRAVELSTORE vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von TRAVELSTORE vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an TRAVELSTORE unter der mitgeteilten Kontaktstelle von TRAVELSTORE zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von TRAVELSTORE bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen
d) Der Vertreter von TRAVELSTORE ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde TRAVELSTORE zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von TRAVELSTORE verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und TRAVELSTORE können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich TRAVELSTORE, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten


11. Besondere Obliegenheiten des Kunden bei Pauschalen mit ärztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangeboten

11.1. Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare Leistungen beinhalten, obliegt es dem Kunden sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Behandlung oder Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet sind.

11.2. TRAVELSTORE schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen solcher Leistungen.

11.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob TRAVELSTORE nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind.


12. Beschränkung der Haftung

12.1. Die vertragliche Haftung von TRAVELSTORE für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt

12.2. TRAVELSTORE haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von TRAVELSTORE sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt

12.3. TRAVELSTORE haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von TRAVELSTORE ursächlich geworden ist.

12.4. Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil der Pauschalreise von TRAVELSTORE sind und von TRAVELSTORE zusätzlich zur gebuchten Pauschale nach Ziff. 13 lediglich vermittelt werden, haftet TRAVELSTORE nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Die Haftung aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon unberührt. Soweit solche Leistungen Bestandteile der Reiseleistungen sind, haftet TRAVELSTORE nicht für einen Heil- oder Kurerfolg


13. Geltendmachung von Ansprüchen; Adressat

Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber TRAVELSTORE geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.


14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

14.1. TRAVELSTORE informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

14.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist TRAVELSTORE verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald TRAVELSTORE weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird TRAVELSTORE den Kunden informieren.

14.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird TRAVELSTORE den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren

14.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von TRAVELSTORE oder direkt über https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar und in den Geschäftsräumen von TRAVELSTORE einzusehen.


15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

15.1. TRAVELSTORE wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten

15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn TRAVELSTORE nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

15.3. TRAVELSTORE haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde TRAVELSTORE mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass TRAVELSTORE eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


16. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

16.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

16.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.


17. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

17.1. holidayheroes und TRAVELSTORE weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder holidayheroes als Portalbetreiber und Reisevermittler noch TRAVELSTORE als Reiseveranstalter an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nachVeröffentlichung dieser Reisebedingungen für holidayheroes und/oder TRAVELSTORE verpflichtend würde, informieren holidayheroes bzw. TRAVELSTORE die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. holidayheroes und TRAVELSTORE weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

17.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird sowohl für das gesamte Vermittlungsverhältnis zwischen dem Kunden und holidayheroes als auch für das gesamte Reisevertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und TRAVELSTORE die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Kunden können holidayheroes ausschließlich am Sitz von holidayheroes verklagen.

17.3. Für Klagen von holidayheroes gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vermittlungsvertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von holidayheroes vereinbart.

17.4. Für Klagen von TRAVELSTORE gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von TRAVELSTORE vereinbart.

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TourLaw - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2023


Reisevermittler ist:

  • holidayheroes Deutschland GmbH
  • HRB 280693
  • Geschäftsführer: Herr Erez Bousso
  • Sitz: Hansastrasse 10, 80686 München, Deutschland
  • Telefon +49 (0) 89 12 08 67 74
  • E-Mail-Adresse team@holidayheroes.de

 

Reiseveranstalter ist:

  • TRAVELSTORE sprl, eine Kapitalgesellschaft mit begrenzter Haftung nach belgischem Recht
  • N° TVA : 0455.226.245
  • Geschäftsführer: Herr Yoni Alhadeff (Directeur Général)
  • Sitz: 11/4, Avenue Docteur Lemoine, 1070 Brüssel
  • Telefon +49 (0) 89 12 08 67 74
  • E-Mail-Adresse team@holidayheroes.de

 

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